Rechtsanwaltskanzlei Froemel, Graf, Gulde

Büro Albstadt
Rechtsanwalt u. Dipl.-Rechtspfl.
Klaus Froemel, Marktstr. 45, 72458 Albstadt
Telefon 07431/2526
Telefax 07431/52613
E-Mail info@rae-froemel.de

Büro Meßstetten
Rechtsanwälte
Gerhard Graf
Siegbert Gulde
Gartenstr. 73, 72469 Meßstetten
Telefon 07431/61222
Telefax 07431/61223
E-Mail mail@grafundgulde.de

Angaben gemäß § 5 TMG:
Anbieter dieser Website sind die Rechtsanwälte
Froemel, Graf, Gulde in überörtlicher Rechtsanwaltssozietät (GbR)
Büro Albstadt, Rechtsanwalt Klaus Froemel
Büro Meßstetten, Rechtsanwalt Gerhard Graf u. Rechtsanwalt Siegbert Gulde

Angaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung:
Die Kanzlei Froemel, Graf, Gulde ist eine überörtliche Rechtsanwaltssozietät, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der

Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstr. 30, D-72072 Tübingen,
Fon +49/7071/99010-30, Fax +49/7071/99010-510
www.raktuebingen.de


Die Rechtsanwälte verfügen über nachstehende Berufshaftpflichtversicherungen:

  • Rechtsanwalt Froemel, Allianz AG, Königinstr. 28, D-80802 München
  • Rechtsanwalt Graf, Ergo Versicherung AG, Viktoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
  • Rechtsanwalt Gulde, Ergo Versicherung AG, Viktoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf

Auf den Vertrag zwischen unserer Kanzlei und Ihnen ist deutsches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE):

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Preisangaben:
Die Abrechnung findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) statt. Soweit abweichend abgerechnet werden soll, z.B. bei der Beratung von Mandanten, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und bzw. oder Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff RVG) mit dem Mandanten vor der Übernahme des Mandats ausgehandelt und schriftlich vereinbart.

Rechtlicher Hinweis:
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